- Dokumenten-Management-Systeme
- Geldinstitute bzw. Landeszentralkassen
- Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren IHV
- Office-Produkte
- Statistische Landesämter
- zentrale Landesstellen für den Datenabgleich
IKOL-WG: Wohngeld

Mit IKOL-WG können die Sachbearbeiter der Wohngeldbehörde Wohngeldansprüche prüfen, Bescheide erstellen und Auszahlungen anweisen. Die Bearbeitung erfolgt gemäß Wohngeldgesetz WoGG.
Erstanträge, Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge, sowie Änderungen und Korrekturen werden mit IKOL-WG schnell und zuverlässig bearbeitet. Standardbescheide können mit Textbausteinen einfach ergänzt werden. Die Auszahlung des Wohngeldes erfolgt auf Knopfdruck - den Zeitpunkt können Sie flexibel festlegen.
Ob die Daten zur Berechnung und Zahlung des Wohngeldes korrekt sind, kann mit IKOL-WG von einem zweiten Sachbearbeiter geprüft und freigegeben werden. Die zu prüfenden Falldaten wählt das Fachverfahren nach dem Zufallsprinzip aus. Meldungen aus dem Wohngelddatenabgleich bearbeiten und überwachen Sie mit IKOL-WG zeitsparend.
IKOL-WG bietet zur ersten Einschätzung des Wohngeldanspruchs die Möglichkeit einer fallbezogenen Probeberechnung. Für die schnelle telefonische Auskunft ist eine Kurzberechnung möglich. Gesetzlich geforderte Statistiken erstellt das Verfahren schnell und korrekt. Die Terminverwaltung von IKOL-WG sorgt dafür, dass Ihre Mitarbeiter alle Termine im Blick behalten - seien es nun individuell und automatisiert gesetzte Termine.
- Erstellen einer elektronische Akte und fallbezogener Aufruf von Dokumenten der eAKTE direkt aus IKOL-WG mit IKOL-eAKTE
- Online-Probeberechnung mit eKOL-WG
- Online-Reservierung eines Termins in der Wohngeldbehörde mit eKOL-TNV
Vorteile
- komplett autonome Bearbeitung von Wohngeldfällen
- automatisierte, stichprobenartige Gegenprüfung von Fällen
- parallele Verwaltung von bis zu drei Zahlungsempfängern pro Wohngeldfall
- flexible Bescheiderstellung durch Schnittstelle zur Standardtextverarbeitung
- hohe Bedienerfreundlichkeit
- integrierte elektronische Akte - optional
- eGovernment-Dienste für die Probeberechnung und Terminreservierung - optional
Kundenstimme
"Wir haben die Umstellung wegen der Gesetzesänderung 2016 in sehr kurzer Zeit bewältigt und abgeschlossen. Mittlerweile haben wir auch schon Nachberechnungen (§ 27 Abs. 2 WoGG) mit dem Übergangsrecht gemacht – alles hat wunderbar geklappt. [...] Andere Wohngeldstellen haben mit anderen Software-Anbietern riesige Probleme und einen riesigen Verwaltungsaufwand. Deswegen möchte ich mich bei Ihnen nochmals ausdrücklich dafür bedanken. [...]" - Wohngeldbehörde der Stadt Ansbach